Halbherziger Finanzminister

 Finanzminister Wolfgang Schäuble während des jährlichen Treffens zwischen Weltwährungsfonds und Weltbank im vergangenen Oktober in Washington, D.C. © James Lawler Duggan/Reuters

Finanzminister Wolfgang Schäuble während des jährlichen Treffens zwischen Weltwährungsfonds und Weltbank im vergangenen Oktober in Washington, D.C. © James Lawler Duggan/Reuters

Die Regierung wollte die Cum-Cum-Steuertrickser verschonen. Nun kommt es anders. Eine Kehrtwende? Nicht so richtig

Von Felix Rohrbeck

Im Frühjahr 2016 gab Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble die Linie vor: Es ging um Geschäfte, mit denen sich Aktionäre eine Steuererstattung ertricksten, die ihnen eigentlich nicht zustand, sogenannte Cum-Cum-Geschäfte. Die seien zwar “illegitim, aber nicht illegal” gewesen, so eine Sprecherin des Ministers. Sollte heißen: Die beteiligten Banken und Investoren hatten den Staat zwar um Milliarden erleichtert. Strafen oder Rückzahlungen aber brauchten sie nicht zu befürchten.

Im November 2016 veröffentliche das Bundesfinanzministerium dann ein Schreiben, in dem es die Finanzbehörden der Ländern anwies, Cum-Cum-Geschäfte als unproblematisch zu behandeln, wenn diese eine “positive Vorsteuerrendite” aufwiesen. Da dies praktisch bei allen Cum-Cum-Geschäften der Fall ist, bedeutete das Schreiben: Verschont die Drahtzieher der Cum-Cum-Geschäfte.

Und nun das: ein neues Ministeriumsschreiben aus dem Juli 2017, das völlig anders klingt. Die Finanzbehörden der Länder werden angehalten, Cum-Cum-Fälle auf “Gestaltungsmissbrauch” zu prüfen. Dieser sei anzunehmen, “wenn ein wirtschaftlich vernünftiger Grund für das Rechtsgeschäft fehlt”, wenn es also nur um Steuertricksereien ging. Vor allem für die beteiligten Banken, darunter die Deutsche Bank und die Commerzbank, aber wohl auch Landesbanken und Sparkassen, könnte das teuer werden. Der Vorstandssprecher des Instituts der Wirtschaftsprüfer spricht von einer “Kehrtwende”. Und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat einen Fragebogen an alle 1.600 Kreditinstitute in Deutschland verschickt, weil sie wissen will, welche Rückforderungen auf diese nun zukommen könnten – und ob einigen Banken dadurch vielleicht sogar die Pleite drohte.

Was ist da los? Hat das Finanzministerium seine Haltung zu Cum-Cum-Geschäften plötzlich geändert? Beginnt jetzt die schonungslose Aufarbeitung?

Das ist unwahrscheinlich. Denn entstanden ist das neue Schreiben nur unter hohem Druck von außen. Außerdem bietet es noch Schlupflöcher.

Die Vorgeschichte hat viel mit einem Mann zu tun, der bis vor Kurzem Finanzminister in Nordrhein-Westfalen war und dort immer wieder mit dem umstrittenen Ankauf von CDs mit den Daten mutmaßlicher Steuerhinterzieher für Schlagzeilen sorgte: Norbert Walter-Borjans. Er war oft ein einsamer Kämpfer für mehr Steuergerechtigkeit. Durch die Abwahl der rot-grünen Regierung unter Hannelore Kraft ist er seit Juni zwar kein Minister mehr. Ohne ihn aber würde es das neue Schreiben des Finanzministeriums wohl nicht geben. Man kann es auch als seinen Abschiedsgruß an Wolfgang Schäuble interpretieren.

Im Kern geht es um die Frage, ob Cum-Cum-Geschäfte eine politische und juristische Aufarbeitung verdienen – oder ob der Staat sie einfach hinnimmt, weil sie etwas weniger schlimm waren als die mit ihnen verwandten Cum-Ex-Geschäfte und weil Rückzahlungen die Banken in Probleme bringen könnten.