Anklage gegen mutmaßlichen Erfinder des Cum-Ex-Steuerraubs

 Frankfurter Skyline © Ralph Orlowski/Reuters

Frankfurter Skyline © Ralph Orlowski/Reuters

Der Betrug lief viele Jahre und kostete den Staat Milliarden. Trotzdem verzögerten sich die Cum-Ex-Ermittlungen. Nun soll das erste Strafverfahren eröffnet werden.

Er selbst sieht sich als Opfer, doch für alle anderen ist er der wahrscheinliche Haupttäter: der Rechtsanwalt Hanno Berger gilt als Erfinder der kriminellen Steuertricks mit dem Namen Cum-Ex. Nach Informationen der FAZ und der Neuen Juristischen Wochenschrift wird Berger nun angeklagt und wegen des Vorwurfs Steuerhinterziehung vor Gericht gestellt.

Die hessische Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt/Main habe ihre Ermittlungen abgeschlossen, berichten die beiden Medien unter Berufung auf ungenannte Beteiligte. Wird Berger tatsächlich angeklagt, wäre es der erste Strafprozess gegen Verantwortliche in diesem komplexen Verfahren überhaupt.

Cum-Ex ist der Name für einen Steuerraub, den Unternehmen, Banken und Finanzberater viele Jahre lang begingen und bei dem sie Milliarden verdienten. Berger soll sich einen Trick ausgedacht haben, um sich bei Aktiengeschäften anfallende Steuern vom Finanzamt zurückerstatten zu lassen. Mehrfach und obwohl sie denjenigen gar nicht zustehen.

Schätzungsweise 31 Milliarden Euro sollen dem deutschen Staat durch diesen Betrug entgangen sein, doch sicher ist diese Zahl nicht, so verflochten ist das betrügerische Geschäft. Firmen aus aller Welt nutzten die Lücke im deutschen Steuerrecht, bis sie 2012 durch eine Gesetzesänderung geschlossen wurde.

Aus einem Trick wurde ein Betrugsmodell

Berger hat früher selbst dem Staat gedient, er war Finanzbeamter in Frankfurt am Main und kontrollierte die Banken dort. Das war in den neunziger Jahren. Damals nutzen Banken und Börsenmakler einen Trick, eine Lücke im deutschen Steuerrecht, um Geld zu machen: Wer Aktien verkauft, muss auf die Dividende Steuern zahlen. Damals konnten deutsche Aktionäre sich diese Steuer vom Finanzamt zurückholen, ausländische Aktionäre aber nicht. Banken verkauften die Aktien ihrer ausländischen Kunden kurz vor Auszahlung der Dividende an deutsche Börsenmakler. Diese forderten vom Staat die Steuer für die Dividende zurück, die den ausländischen Aktionären nicht zugestanden hätte. Anschließend wurden die Aktien wieder an die ausländischen Aktionäre zurückverkauft und beide teilten sich die Steuerrückzahlung. Cum-Cum-Geschäft oder Dividendenstripping wird der Trick genannt.

Berger ist wohl derjenige, der aus dem Trick ein kriminelles Modell entwickelt haben soll, um noch viel mehr Geld damit zu machen. Er ist Steueranwalt und soll seinen Mandanten die Hinweise geliefert haben, mit denen sie dann den Staat um einen dreistelligen Millionenbetrag betrogen. Fünfmal, manchmal zehnmal sollen Nutzer des Betruges Dividendensteuern vom Finanzamt zurückgefordert haben – Steuern, die sie selbst nie gezahlt hatten.

Kurz erklärt – Wie der Cum-Ex-Steuerskandal abgelaufen ist Es ist der wohl größte Steuerskandal der deutschen Geschichte. Wie Banken und Anwälte Milliarden entwendeten, zeigen wir in diesem Video. © Foto: Kerstin Welther

Wer sich das Verhalten der Finanzämter und der Finanzministerien anschaut, dem kann durchaus der Gedanke kommen, dass der Staat lange weggeschaut hat, wie ihm das Geld aus der Tasche gezogen wurde. Denn es gab Warner und Aufklärer. Es gab Finanzbeamte, die versuchten, das kriminelle Geschäft zu stoppen. Trotzdem dauerte es Jahre. Die ersten ausführlichen Hinweise auf diese Geschäfte stammen noch aus den neunziger Jahren. Die ursprüngliche Lücke im Steuerrecht wurde 2012 geschlossen. Doch erst jetzt soll das erste Strafverfahren deswegen beginnen.